AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (aktualisiert ab 01.07.2023)
- Anmeldung und Stornierung
Anmeldungen zu einem Termin oder zu einer Intensivwoche (egal ob schriftlich oder mündlich) sind verbindlich. Absagen einer Intensivwoche (IW) bedürfen immer der Schriftform. Stornierungen sind bis fünf Wochen vor Beginn der IW kostenfrei, danach fällt eine Bearbeitungsgebühr von 100 € an. Stornierungen ab drei Werktage vor Beginn der IW werden mit einer Ausfallgebühr von 600 € belegt. Bearbeitungs-und Ausfallgebühren werden unabhängig des Absagegrundes erhoben. Atteste, Bescheinigungen etc. entbinden nicht von der Kostenpflicht. Geplante Termine während der IW können nicht storniert werden, Absagen sind immer kostenpflichtig. Termine können aber durch Elternarbeit ersetzt werden (z.B. bei Krankheit des Kindes).
- Frequenzempfehlung
Die Frequenz der IW pro Jahr orientiert sich an der medizinischen Indikation. Die sensomotorische Integration findet in den ersten sieben Jahren statt. In dieser Zeit sollte das Intervall der IW (wenn möglich) vier Monate betragen. Bei älteren Kindern ist bei häuslichem Einsatz zusätzlich eine Frequenz von zwei IW pro Jahr ausreichend.
Bei Ess- und Schluckstörungen kann die Frequenz höher liegen.
- Terminänderungen
Änderungswünsche von Terminen während einer IW können nur berücksichtigt werden, wenn sie bis spätestens 12 Uhr des Vortages erfolgen und einen der folgenden Gründe betreffen: Essens-, Schlafens-, Sondierungszeiten oder zeitliche Einschränkungen wegen Medikamentengabe. Ggf. wird über die möglichen Änderungen abends noch telefonisch informiert, bitte geben Sie zu Beginn der IW eine Telefonnummer an unter der Sie zuverlässig zu erreichen sind. Es ist unbedingt notwendig, dass Sie mehrfach täglich Ihre Termine vergleichen, spätestens aber immer, wenn Sie das Haus verlassen. Zeitfenster aufgrund von Schlafens- bzw. Essenszeit bei Kleinkindern versuchen wir (wenn überhaupt möglich) zu bevorzugen.
Es ist auch unser Wunsch, Sie möglichst immer bei denselben Therapeuten unterzubringen. Es ist aber unmöglich Wünsche nach bestimmten Therapeuten entgegenzunehmen bzw. zu erfüllen!
- Aufgrund von Urlaub, Fortbildung und/oder Krankheit unserer Therapeuten.
- Wir möchten so vielen Kindern wie möglich helfen. Das bedarf einer guten Organisation und der optimalen Auslastung unserer Räumlichkeiten. Bitte respektieren Sie die Arbeitszeiten unserer Therapeuten.
- Aufgrund der Schlafenszeiten o.ä. Wünsche während der IW
Bei bis zu 200 Terminen/Woche bedeuten Änderungen des Terminplans einen enormen logistischen Aufwand. Bitte bedenken Sie, dass Änderungen aufgrund Ihrer Wünsche immer auch Terminverschiebungen für andere Patienten und Familien bedeuten und denken Sie daran, wenn Sie Ihre Wünsche äußern bzw. Ihr Termin einmal verschoben wird!
- An- und Abreise
Eine IW besteht in der Regel aus mindestens drei Pflichtterminen pro Tag von Montag bis Freitag. Termine, die aufgrund von An- bzw. Abreise abgesagt werden sind immer kostenpflichtig. Bitte planen Sie genug Zeit für Ihre An- bzw. Abreise ein.
Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem ersten Termin. Bei einer Verspätung von mehr als 15 Min. gilt der Termin als nicht wahrgenommen und wird Ihnen berechnet.
- Wartelisten
Erfahrungsgemäß gibt es in jeder IW kurzfristige Absagen. Für diese freigewordenen Plätze können Sie in Wartelisten, die im Vier-Wochen-Rhythmus im Voraus freigegeben werden Ihr Interesse hinterlegen. Sie können sich über die Webseite www.gabriele-iven.de oder www.seminare.gabriele-iven.de für die frei gewordenen IW-Plätze vormerken lassen.
Sollte in der von Ihnen bevorzugten Woche kurzfristig ein IW-Platz frei werden, werden Sie unverzüglich von uns informiert.
Bitte tragen Sie sich nur in die Liste ein, wenn Sie die IW kurzfristig auch verbindlich in Anspruch nehmen können. Bei Nicht-Antritt trotz verbindlichem Eintrag auf der Warteliste berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,- €.
Ein garantierter Anspruch auf einen IW-Platz über die Warteliste besteht nicht.
- Ordnung und Pflichten im Therapiezentrum
Bitte nehmen Sie Ihre Aufsichtspflicht auch nach dem Betreten des Therapiezentrums wahr. Auf der gesamten Anlage und im Gebäude gilt: „Eltern haften für Ihre Kinder“.
Eltern verpflichten sich zur Mitarbeit (umsetzen häuslicher Übungen, bei Bedarf Mithilfe in der Therapie).
Bitte bringen Sie Ihre Kinder pünktlich und holen Sie sie rechtzeitig wieder ab (innerhalb der Therapiezeit, da ggf. auch noch Dinge besprochen werden müssen). Bitte betreten Sie die Therapieräume nur in Begleitung oder nach Aufforderung des Therapeuten.
Bitte halten Sie sich zwischen den Therapiezeiten in den dafür vorgesehenen Bereichen auf (Wartebereiche, Cafeteria, Spielplatz,…). Der Aufenthalt in den Fluren stört die Therapie. Die Benutzung der Therapiegeräte (z.B. Gehbarren, Sprossenwand, Galileo) ist ohne Beisein oder Aufforderung des Fachpersonals nicht gestattet.
Der Aufzug ist ein reines Beförderungsmittel und kein Spielzeug.
Bitte respektieren Sie die Hausordnung und Hinweisschilder.
- Zusatzleistungen
Beratungen und Telefongespräche von längerer Dauer, sowie Bescheinigungen und zusätzliche Berichte werden von den Therapeuten freiwillig außerhalb der Arbeitszeit erledigt und sind deshalb kostenpflichtig. Der komplette Betrag wird vom Therapiezentrum berechnet und dem entsprechenden Therapeuten weitergegeben. Sondertermine (wie z.B. PC-Training, Neurofeedback, Galileo, Geführtes Lesen und Schreiben, NFB etc.) bedürfen der therapeutischen Absprache/Zustimmung/Notwendigkeit. Diese erfolgt (außer in Einzelfällen) am Dienstag in der Teambesprechung.